Jeyaratnam Caniceus
Mitglied der ÖDP
Ratsherr der Stadt Kempen

 

Schriftliche Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren.
08.06.19     Klicks:4046     A+ | a-
Sehr geehrte Herr Bürgermeister Rübo,
ich bitte um schriftliche Beantwortung nachstehender Frage, wenn möglich zur Sitzung am 13.06.2019 im Ausschuss für Soziales und Senioren. Ich freue mich auch über eine Antwort per E-Mail.

Thema: Einführung eines dauerhaft geförderten sozialen Arbeitsmarktes durch das Teilhabechancengesetz

Sachverhalt: Mit dem Teilhabechancengesetz (THCG ) (SGB II) hat der Bundestag zum 1. Januar 2019 die rechtliche Grundlage geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Weg in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen. Das Gesetz ermöglicht erstmals einen dauerhaft öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Im Bundeshalt werden dafür bis 2022 über vier Milliarden Euro eingestellt.
Konkret stehen durch das Teilhabechancengesetz zwei Regelinstrumente der Arbeitsförderung zur Verfügung:
- § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") für sehr arbeitsmarktferne Menschen, die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und Eingliederung von Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, wird damit unterstützt.
Diesbezüglich stelle ich die folgende Frage, um deren Beantwortung ich bitte:
Wie viele Arbeitsplätze können mit Hilfe dieser neuen gesetzlichen Möglichkeiten in der Stadtverwaltung oder im Bauhof geschaffen werden?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
J.Caniceus


ödp - NRW
 


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